AGB – Virtua Augusta

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Virtua Augusta – ein Angebot des 3D-Studios Zirbelnuss3D, Inhaberin Stefanie Mayer

1. Inhalte der Stadtführungen

a. Zirbelnuss3D und seine Erfüllungsgehilfen behalten sich das Recht vor, einzelne Bestandteile oder Anlagen aus technischen, betrieblichen oder anderen Gründen ohne vorherige Benachrichtigung zu ändern, zu schließen oder zu entfernen. In solchen Fällen kann keine Rückerstattung des Tickets erfolgen.

2. Teilnahme an unseren Stadtführungen

a. Teilnehmende verpflichten sich, den Anweisungen des Personals von Virtua Augusta oder eines Erfüllungsgehilfen Folge zu leisten, um einen geregelten Ablauf gewährleisten zu können, sowie Störungen des Ablaufes der Experience, gleich welcher Art, zu unterlassen.

b. Unsere Stadtführungen sind für Kinder ab 12 Jahren geeignet. Kindern unter 6 Jahren ist die Benutzung der VR-Brille (Headset) nicht gestattet. Grund dafür ist, dass das Headset nicht in (Klein-) Kindergrößen vorhanden ist, und durch falsche Größeneinstellung gesundheitliche Beschwerden begünstigt werden. Zudem können gezeigte Virtual-Reality-Sequenzen durch ein junges Kind oftmals kognitiv nicht korrekt verarbeitet werden.

c. Tiere jeglicher Art erhalten bei Virtua Augusta keinen Zutritt.

3. Eintrittskarten für unsere Stadtführungen

a. Für erworbene Onlinetickets gelten die Bestimmungen des jeweiligen Ticketdienstleisters.

b. Für durch die Teilnehmenden über öffentliche Stellen erworbene Tickets oder Gutscheine für unsere Stadtführungen sind wir nicht zur Rückzahlung verpflichtet. Es gelten die Bestimmungen des jeweiligen Portals.

c. Erworbene Eintrittskarten berechtigen lediglich und ausschließlich zum Besuch der auf der jeweiligen Eintrittskarte aufgedruckten Stadtführungen zu dem angegebenen Termin. Weitere Leistungen sind, soweit diese nicht auf der Eintrittskarte vermerkt sind, im Kartenpreis nicht enthalten.

d. Bei verlorenem Ticket oder zu später Ankunft können wir keinen Einlass garantieren.

e. Zirbelnuss3D behält sich das Recht vor, den Zutritt ohne weitere Erklärungen zu untersagen. In diesem Fall erstatten wie den Preis des jeweiligen Tickets.

f. Ausgehändigte Eintrittskarten und das Wechselgeld sind unmittelbar nach Erhalt auf Vollständigkeit und Korrektheit zu überprüfen. Spätere Reklamationen sind ausgeschlossen. Erfolgt der Kauf von Eintrittskarten über das Online-Ticketing-System, so gilt diese Prüfungspflicht sowohl für die Bestätigungs-E-Mail, das elektronische Ticket (eTicket) als auch für später ausgehändigte Tickets.

g. Zirbelnuss3D ist es gestattet, eine Prüfung der gekauften Tickets vorzunehmen. Teilnehmende haben sich durch das offiziell erhaltene Ticket in elektronischer oder Papierform zu verifizieren. Diese Prüfung gilt auch für die Tickets von Drittanbietern.

4. Widerrufsbelehrung und Rücktrittserklärung der Teilnehmenden

a. Verträge über den Erwerb von Eintrittskarten im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, für die ein spezifischer Termin oder Zeitraum vorgesehen ist, unterliegen nicht dem Widerrufsrecht. Dieses bedeutet, dass ein zweiwöchiges Widerrufs- und Rückgaberecht nicht besteht.

b. Auch bei Nichtantritt der Teilnehmenden sind die gebuchten Leistungen in jedem Fall durch die Teilnehmenden in voller Höhe ohne Abzug zu bezahlen.

c. Einer Rücktrittserklärung steht es gleich, wenn die Teilnehmenden nicht pünktlich zum vereinbarten Treffpunkt erscheinen. In diesem Fall sind die Teilnehmenden ebenfalls verpflichtet, die vereinbarten Leistungen in voller Höhe zu leisten.

d. Die Wetterbedingungen sind kein Widerrufsgrund. Sonderregelungen können sich aufgrund von offiziellen Unwetterwarnungen der jeweiligen lokalen Unwetterzentralen am Durchführungsort der Stadtführung ergeben.

7. Aufhebung des Vertrages

a. Wird die Durchführung der Stadtführung infolge von bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl Zirbelnuss3D als auch die Teilnehmenden den Vertrag kündigen. Als höhere Gewalt gilt ein von außen kommendes Ereignis, das unabwendbar und nicht vorhersehbar ist.

8. Haftung

a. Die Teilnahme an der Stadtführung sowie die Anreise zum Treffpunkt bzw. die Abreise ab Zielpunkt erfolgt durch die Kunden auf eigene Gefahr und eigenes Risiko. Zirbelnuss3D haftet nicht für entstandene Schäden und verursachte Schäden der Teilnehmenden. Teilnehmenden werden hiermit darauf hingewiesen, dass zur Teilnahme an der Stadtführung ein allgemein guter Gesundheitszustand vorhanden sein muss.

b. Im Rahmen der Sorgfaltspflicht haftet Zirbelnuss3D für die gewissenhafte Vorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen. Die Haftung aus dem Vertrag für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist im Falle der schuldhaften Vertragsverletzung hinsichtlich vertraglicher Hauptpflichten oder im Falle schuldhafter Nichterfüllung des Vertrages auf maximal die Höhe des jeweils vereinbarten Entgelts begrenzt, soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch Zirbelnuss3D herbeigeführt wird. Im Falle einer lediglich fahrlässigen Pflichtverletzung hinsichtlich sonstiger Sachschäden durch Zirbelnuss3D oder durch einen Erfüllungsgehilfen ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche gegenüber Zirbelnuss3D hinsichtlich vertraglicher Hauptpflichtverletzungen ist ausgeschlossen.

c. Im Falle der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten durch uns bzw. unsere Erfüllungsgehilfen haften wir für grundsätzlich für jedes schuldhafte Verhalten. Hierbei ist unsere Haftung im Falle leicht fahrlässiger Verletzung dieser Pflichten jedoch beschränkt auf die vertragstypischen und vorhersehbaren Schäden.

d. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

e. Grundsätzlich wird keine Haftung für mitgebrachte Gegenstände übernommen. Dies gilt insbesondere für liegengebliebene oder verlorene Gegenstände.

f. Eltern bzw. Aufsichts- oder Erziehungsberechtigte haften im Falle der Verletzung ihrer Aufsichtspflicht für ihre Kinder.

9. Hausordnung

a. Der Verzehr von mitgebrachten Speisen und Getränken während der Teilnahme an unseren Stadtführungen ist nicht gestattet.

b. Das Rauchen während der Teilnahme an unseren Stadtführungen ist nicht gestattet.

c. Für die Dauer der Stadtführungen verpflichtet man sich zu einer sorgfältigen Benutzung der Einrichtung und des Inventars.

d. Weiterhin verpflichtest man sich, den Anweisungen des Personals Folge zu leisten und Störungen des Betriebsablaufes und der Führung, gleich welcher Art, zu unterlassen.

e. Mit der technischen Ausstattung muss sorgsam umgegangen werden. Die Teilnehmenden haften für alle durch sie schuldhaft verursachten Schäden. Während der Teilnahme an der Stadtführungen haben Aufsichts- und Erziehungsberechtigte die Pflicht, ihre bzw. die ihnen anvertrauten Kinder zu beaufsichtigen und darauf zu achten, dass die Sicherheit der technischen Ausstattung nicht gefährdet werden. Eltern bzw. Aufsichts- oder Erziehungsberechtigte haften für ihre bzw. die ihnen anvertrauten Kinder. Zirbelnuss3D haftet nicht für entstandene Schäden an Privateigentum während der Teilnahme an den Stadtführungen.

10. Benutzerhinweise zum Umgang mit VR-Technologie/Head-Mounted-Display (HMD, VR-Brillen, Headset)

a. Mit der Kenntnisnahme der AGB wurde der Kunde über die Sicherheitshinweise zur Nutzung des Head-Mounted Display (im folgenden HMD genannt) informiert, welches während der Stadtführung verwendet wird. Diese speziellen Hinweise sollen Verletzungen, Beschwerden und Sachschäden vorbeugen bzw. verringern.

b. Die Nutzung von nicht autorisierten Geräten, Zubehör bzw. Software kann dazu führen, dass Personen Schaden zugefügt wird. Daher darf die Gruppe nicht verlassen werden.

c. Das HMD darf nicht verwendet werden, wenn man müde ist, unter Alkohol- und Drogeneinfluss steht, an Magen- und Darmproblemen leidet und oder sich generell körperlich unwohl fühlt. Sollte der Eintritt aus diesen Gründen verwehrt werden, dann werden keine Kosten für Tickets etc. erstattet.

d. Das HMD sollte besser nicht verwendet werden bei einer Schwangerschaft, wenn man bereits an vorhandener binokularer Sehstörung oder an psychischen Erkrankungen leidet, sowie wenn man herzkrank oder anderweitig schwerwiegend erkrankt ist.

e. Die Nutzung eines HMD kann des Weiteren zu Krampfanfällen und Epilepsie führen, selbst wenn noch keine Vorerkrankung bekannt ist.

f. Das HMD produziert eine immersive virtuelle Realität, die Nutzer und Nutzerinnen von der tatsächlichen Umgebung ablenkt und die Sicht auf diese versperrt.

g. Das HMD kann zu Störungen des Gleichgewichts führen.

h. Schwere Verletzungen können entstehen durch das Stolpern, das Aufstehen oder Schlagen gegen Wände, Möbel oder andere Objekte.

i. Die Teilnahme an der Stadtführung ist sofort zu unterbrechen, falls folgende Symptome auftreten: Krampfanfälle, Ohnmacht, Sehbeeinträchtigung, Augen und Muskelzucken, unwillkürliche Bewegungen, veränderte, verschwommene oder doppelte Sicht oder andere Anomalien beim Sehen, Schwindel, Orientierungslosigkeit, Störungen des Gleichgewichtssinns, Beeinträchtigungen der Hand-Auge-Koordination, übermäßiges Schwitzen, erhöhter Speichelfluss, Übelkeit, Benommenheit, Beschwerden oder Schmerzen im Kopf oder in den Augen, Schläfrigkeit, Müdigkeit, oder irgendwelche Symptome, die der Reise- oder Seekrankheit ähneln.

j. Ebenso wie bei den Symptomen, die bei manchen Personen nach dem Verlassen eines Schiffs auftreten können, können die Symptome, die nach einem Erlebnis in der virtuellen Realität auftreten können, einige Zeit anhalten und einige Stunden nach der Nutzung deutlicher werden. Zu den Symptomen, die nach der Nutzung der virtuellen Realität auftreten, können die oben aufgezählten Symptome gehören, daneben aber auch eine übermäßige Schläfrigkeit und eine Reduzierung der Multitasking-Fähigkeiten. Diese Symptome können dazu führen, dass man einem erhöhten Verletzungsrisiko ausgesetzt ist, wenn man an den üblichen Aktivitäten in der realen Welt teilnimmt.

k. Wenn man unter den genannten Symptomen leidet, dann sollte kein Fahrzeug geführt, keine Maschinen bedient und keine sonstigen Tätigkeiten ausgeübt werden, die besondere Anforderungen an die visuelle oder körperliche Leistungsfähigkeit stellen und die zu schweren Folgen führen können (d.h. Tätigkeiten, bei denen das Auftreten von Symptomen zum Tod, zu Verletzungen oder zu Sachschäden führen kann), oder andere Tätigkeiten, für die ein gutes Gleichgewicht und eine gute Hand-Augen-Koordination erforderlich sind (z.B. Sport oder Fahrradfahren), solange man sich nicht vollständig von allen Symptomen erholt hast.

l. Das HMD sollte erst dann wieder verwendet werden, nachdem alle Symptome bereits für mehrere Stunden abgeklungen sind. Zudem sollte man sicherstellen, dass man das HMD richtig eingestellt ist, bevor man sie wiederverwendet.

m. Bei Auftreten von schweren und/oder dauerhaften Symptome sollte ein Arzt aufgesucht werden.

n. Verletzungen durch wiederholte einseitige Belastung (Repetitive Stress Injury): Das Verwenden des HMD kann zu Muskel- oder Gelenkschmerzen oder zu Schmerzen der Haut führen. Wenn während der Nutzung der Brille oder einer ihrer Komponenten ein Körperteil müde wird oder sich entzündet, oder wenn bei man Symptome wie Kribbeln, Taubheit, Brennen oder Steifheit spürt, dann sollte die Nutzung unterbrochen werden, und man sollte sich mehrere Stunden lang ausruhen, bevor man das HMD wieder benutzt. Wenn weiterhin während oder nach dem Gebrauch des HMD eines dieser Symptome auftreten oder eines der oben beschriebenen Symptome oder andere körperliche Beschwerden auftreten, unterbreche die Nutzung und suche einen Arzt auf.

o. Im HMD sind Lautsprecher eingebaut, die Magnete und Bestandteile enthalten, die Funkwellen ausstrahlen. Dies kann die Funktionsfähigkeit von elektronischen Geräten in der Nähe beeinträchtigen, unter anderem von Herzschrittmachern, Hörgeräten und Defibrillatoren. Betroffene sollten das HMD erst nach Rücksprache mit dem eigenen Arzt oder dem Hersteller des Vertrauens benutzen.

p. Trotz sorgfältiger Reinigung der Brille ist die Ansteckungsgefahr von Krankheiten (Infektion der Augen, der Haut oder der Kopfhaut) nicht ausgeschlossen.

11. Alternative Streitbeilegung

a. Die EU-Kommission stellt im Internet unter folgendem Link eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr Diese Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten aus OnlineKauf- oder Dienstleistungsverträgen, an denen ein Verbraucher beteiligt ist.

b. Der Verkäufer ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.

Gültigkeit: 07.04.2025

Hinweis: Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.